Umzüge mit Kostenübernahme durch Pflegekasse oder Jobcenter

Wir unterstützen Sie dabei, Ihren Umzug so einfach wie möglich zu gestalten. Ob Möbellift, Transport, Trageservice oder eine komplette Umzugsbegleitung: Wir kümmern uns um die Arbeit, damit Sie entspannt bleiben können.

Ihr zuverlässiger Partner für behördlich genehmigte Umzüge!

Pflegekassen-Umzug & Jobcenter-Umzug

Wir stehen Ihnen von Anfang an zur Seite, klären alle wichtigen Fragen und übernehmen die organisatorischen und praktischen Aufgaben rund um den Umzug. Unser Team arbeitet zuverlässig und umsichtig, damit alles reibungslos und pünktlich verläuft. So bleiben Sie entlastet und können Ihrem neuen Zuhause gelassen entgegensehen.

Umzug mit Unterstützung der Krankenkasse

Bevor Sie einen neuen Mietvertrag abschließen, wenden Sie sich zwecks Erteilung einer Zusicherung
an das Jobcenter Herne.

Kostenvoranschlag einholen > Abgabe beim Jobcenter > Bestätigung bei uns einreichen

„Bei Umzügen mit Kostenübernahme durch das Jobcenter muss uns die Genehmigung spätestens zwei Wochen vor dem Umzug vorliegen, damit wir die Organisation übernehmen können.“

Gerne erstellen wir Ihnen ein kostenloses Umzugsangebot oder ein Vergleichsangebot! Fragen Sie unverbindlich nach!

Umzug mit Unterstützung der Krankenkasse

Beantragen Sie einen Zuschuss der Pflegekasse bzw. Krankenkasse für Ihren Umzug und zur Verbesserung Ihres Wohnumfelds – bis zu 4.180 Euro sind möglich!

Ein Umzug kann für pflegebedürftige Menschen mit einem Pflegegrad von (1 bis 5) notwendig werden –etwa in eine barrierefreie Wohnung oder näher zu Angehörigen, die die Pflege übernehmen.

Wenn Sie umziehen müssen, weil Ihre Wohnung für die Pflege oder für Ihren Alltag durch Ihre Behinderung nicht mehr geeignet ist, haben Sie die Möglichkeit, einen Zuschuss oder sogar eine vollständige Kostenübernahme für Maßnahmen zur Verbesserung Ihres Wohnumfelds zu beantragen. Dies schließt auch die Umzugskosten mit ein. Bei einem Krankenkassenumzug erhalten Sie also Ihre Kosten erstattet.

Der Antrag muss vor dem Umzug direkt bei der zuständigen Pflegekasse zur Leistung nach (§ 40 Abs. 4 SGB XI) beantragt und genehmigt werden.
Pflegekassen bieten ein vorgefertigtes Formular auf Ihrer Webseite zum Download an. Alternativ ist oft ein formloser Antrag möglich – aber Sie müssen dann alle nötigen Angaben machen (Maßnahme, Begründung, Kosten, Pflegegrad etc.)

Gerne bieten wir Ihnen einen Fullservice für Ihren Krankenkassen-Umzug und kümmern uns um sämtliche Aspekte. Die Kosten können wir bei Vorliegen eines Pflegegrads dabei vollständig über die Pflegekasse abrechnen.

Ohne Pflegegrad zahlt die Pflegekasse keinen Zuschuss (dann wäre evtl. das zuständige Sozialamt).

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