Umzüge & Wohnungsauflösungen
Umzug mit Kostenübernahme durch Pflegekasse oder Jobcenter
Ihr Ansprechpartner für Umzug und Umzugshilfe in Herne. Darüber hinaus begleiten wir Sie bei einer kompletten Wohnungsauflösung und informieren über mögliche Zuschüsse der Pflegekasse.
Umzug und Wohnungsauflösung in Herne mit Unterstützung der Pflegekasse
Von der ersten Planung bis zum erfolgreichen Abschluss Ihres Umzugs in Herne und NRW stehen wir Ihnen kompetent zur Seite. Wir beantworten alle wichtigen Fragen, koordinieren die organisatorischen Abläufe und übernehmen die praktischen Aufgaben rund um Ihren Umzug. Auch bei einer Wohnungsauflösung oder der Beantragung möglicher Leistungen bei der Pflegekasse unterstützen wir Sie zuverlässig.
Unser erfahrenes Team sorgt für einen reibungslosen und termingerechten Ablauf, damit Sie entlastet werden und Ihrem neuen Zuhause entspannt entgegensehen können.
Umzug mit Unterstützung der Krankenkasse
Beantragen Sie einen Zuschuss der Pflegekasse bzw. Krankenkasse für Ihren Umzug und zur Verbesserung Ihres Wohnumfelds – bis zu 4.180 Euro sind möglich!
Ein Umzug kann für pflegebedürftige Menschen mit einem Pflegegrad von (1 bis 5) notwendig werden –etwa in eine barrierefreie Wohnung oder näher zu Angehörigen, die die Pflege übernehmen.
Wenn Sie umziehen müssen, weil Ihre Wohnung für die Pflege oder für Ihren Alltag durch Ihre Behinderung nicht mehr geeignet ist, haben Sie die Möglichkeit, einen Zuschuss oder sogar eine vollständige Kostenübernahme für Maßnahmen zur Verbesserung Ihres Wohnumfelds zu beantragen. Dies schließt auch die Umzugskosten mit ein. Bei einem Krankenkassenumzug erhalten Sie also Ihre Kosten erstattet.
Der Antrag muss vor dem Umzug direkt bei der zuständigen Pflegekasse zur Leistung nach (§ 40 Abs. 4 SGB XI) beantragt und genehmigt werden.
Pflegekassen bieten ein vorgefertigtes Formular auf Ihrer Webseite zum Download an. Alternativ ist oft ein formloser Antrag möglich – aber Sie müssen dann alle nötigen Angaben machen (Maßnahme, Begründung, Kosten, Pflegegrad etc.)
Gerne bieten wir Ihnen einen Fullservice für Ihren Krankenkassen-Umzug und kümmern uns um sämtliche Aspekte. Die Kosten können wir bei Vorliegen eines Pflegegrads dabei vollständig über die Pflegekasse abrechnen.
Ohne Pflegegrad zahlt die Pflegekasse keinen Zuschuss (dann wäre evtl. das zuständige Sozialamt).
Umzug mit Unterstützung der Jobcenter
Bevor Sie einen neuen Mietvertrag abschließen, wenden Sie sich zwecks Erteilung einer Zusicherung an das Jobcenter Herne.
Kostenvoranschlag einholen > Abgabe beim Jobcenter > Bestätigung bei uns einreichen
„Bei Umzügen mit Kostenübernahme durch das Jobcenter muss uns die Genehmigung spätestens zwei Wochen vor dem Umzug vorliegen, damit wir die Organisation übernehmen können.“
Gerne erstellen wir Ihnen ein kostenloses Umzugsangebot oder ein Vergleichsangebot! Fragen Sie unverbindlich nach!